Satzung Seite 6 |
(6) Die Aufgaben der laufenden Geschäftsführung des geschäftsführenden Vorstandes werden nach Sachgebieten unter den Vorstandsmitgliedern aufgeteilt. Danach sind zuständig: (7) Die einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtsperiode gewählt. Die Amtsperiode beginnt mit der Wahl und endet mit der Neuwahl während der 3 Jahre später stattfindenden Mitgliederversammlung. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder. Scheidet ein Mitglied der geschäftsführenden Vorstands während der Amtsperiode aus, so kann der geschäftsführende Vorstand ein Ersatzmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung bestimmen. Auf der nächsten Mitgliederversammlung findet eine Neuwahl für den zu besetzenden Vorstandsposten statt. (8) Der geschäftsführende Vorstand kann mit der Erledigung einzelner Vereinsgeschäfte auch Mitglieder des erweiterten Vorstandes oder nicht dem Vorstand angehörende Mitglieder beauftragen und sie zu den Vorstandssitzungen hinzuzuziehen. (9) Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Ihre nachgewiesenen Aufwendungen können ihnen auf Antrag von der Motivgruppe erstattet werden. |
§ 8 Der erweiterte Vorstand |
(1) Der erweiterte Vorstand besteht aus:
(2) Der erweiterte Vorstand tritt in der Regel nur zur Mitgliederversammlung zusammen. Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes beraten und unterstützen den geschäftsführenden Vorstand bei einzelnen Aufgaben. Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes sind berechtigt, an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes teilzunehmen. Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes haben zu den Mitgliederversammlungen Tätigkeitsberichte vorzulegen. |