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Satzung Seite 5 |
§ 7 Der geschäftsführende Vorstand |
(1) Der geschäftsführende Vorstand besteht aus folgenden vier Personen:
(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter der stellvertretende Vorsitzende, vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftwert über 2000,-€ bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung. (3) Der geschäftsführende Vorstand ist für die Angelegenheiten der Motivgruppe zuständig, sofern sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben: a) Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der
Tagesordnungen, (4) Der geschäftsführende Vorstand fasst seine Beschlüsse im
Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen
Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, schriftlich,
fernmündlich, durch Telefax oder E-Mail einberufen werden. In jedem
Fall ist die Einberufungsfrist von einer Woche einzuhalten. Einer
Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist
beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter
der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, anwesend
sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen
Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters
der Vorstandssitzung. Die Vorstandssitzung leitet der Vorsitzende,
bei dessen Abwesenheit der stellvertretende Vorsitzende. Die
Beschlüsse sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom
Sitzungsleiter zu unterschreiben. Die Niederschrift soll Zeit und
Ort der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer, die gefassten
Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten. (5) Der geschäftsführende Vorstand hat den Kontakt zu den eisenbahnthematischen Organisationen im In- und Ausland und philatelistischen Vereinigungen zu pflegen. Er soll regionalbezogene Treffen der Vereinsmitglieder zwecks Weiterbildung, Erfahrungs- und Materialaustausch sowie geselligem Zusammensein organisieren. Er ist zuständig für die Mitgliederwerbung und die organisatorische und inhaltliche Vorbereitung der jährlichen Mitgliederversammlungen der Motivgruppe. |